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Auswirkungen auf unseren Sportbetrieb ab 06.07.

08.07.2020

Auszug aus der CoronaVO Stand 06.07.2020:

§1 (8) 1 Die Sportausübung auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen ist zulässig, wenn 1. diese kontaktlos zwischen den beteiligten Personen erfolgt, 2. ein Abstand von mindestens 2 Metern jeder Person zu jeder anderen beteiligten Person, die nicht zum eigenen Hausstand gehört, jederzeit eingehalten wird, 3. Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere in Bezug auf gemeinsam genutzte Sportgeräte, durchgeführt werden, 4. beim Zutritt zur Sportanlage Warteschlangen vermieden werden. 2 Abweichend von Satz 1 Nrn. 1 und 2 ist die Sportausübung auch zulässig, wenn sie in festen Kleingruppen von nicht mehr als 30 Personen erfolgt. 3 In diesem Fall ist sicherzustellen, dass der Familienname, der Vorname, die vollständige Anschrift und eine Telefonnummer jeder an der Sportausübung beteiligten Person sowie der Beginn und das Ende der Sportausübung dokumentiert werden, damit eine etwaige Infektionskette nachvollzogen werden kann. 4 Die Dokumentation ist für die Dauer von drei Wochen nach Ende der Sportausübung aufzubewahren und dem zuständigen Gesundheitsamt auf Verlangen vorzulegen. 5 Spätestens einen Monat nach der Sportausübung sind die Daten der betreffenden Person zu löschen. 6 Zuschauerinnen und Zuschauer bei einer Sportausübung sind zugelassen, wenn jede Zuschauerin und jeder Zuschauer einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu jeder anderen Person, die weder zum eigenen noch zu einem weiteren Hausstand noch zu einer gemeinsamen Gruppe von nicht mehr als 10 Personen gehört, einhält; beträgt die Zahl der Zuschauerinnen und Zuschauer mehr als 50, so ist Absatz 5 c Sätze 2 bis 7 entsprechend anzuwenden.

§ 2 (2) Für die körperliche und sportliche Betätigung im Freien gilt abweichend von Satz1 ein Mindestabstand von 2 Metern, es sei denn, die Sportausübung erfolgt in festen Kleingruppen von nicht mehr als 30 Personen. 5 Erfolgt die Sportausübung nach Satz 4 in einer festen Kleingruppe, so gilt § 1 Abs. 8 Sätze 3 bis 5 entsprechend.

Andreas Elsner, 1. Vors.